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Ungewollt schwanger

ungewollte Schwangerschaft

Wurden Sie unbeabsichtigt oder ungewollt schwanger?

Dann werden Sie mit einer Vielzahl von Fragen konfrontiert. Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass Sie gut über die Entscheidung einer Beendigung der Schwangerschaft nachdenken und hierbei bestmöglich informiert eine Entscheidung treffen können. Entscheidung liegt immer und allein bei der Frau.

 

Es kann sehr schwierig sein, eine Entscheidung über Ihre Schwangerschaft zu treffen. Sie müssen in sehr kurzer Zeit überlegen, was Sie wollen. Darum ist es gut, über die bestehenden Möglichkeiten nachzudenken. Je nachdem, wie weit Ihre Schwangerschaft bereits fortgeschritten ist, gibt es die folgenden Möglichkeiten:

  • Selbst aufziehen

  • Abgabe in eine Pflegefamilie

  • Freigabe zur Adoption

  • Schwangerschaftsabbruch 
     

Viele Frauen haben ihre Entscheidung schnell getroffen, andere zweifeln. Reflectieren Sie sich und Ihre persönliche Situation, hören sie auf ihre Gefühle and informieren sich in alle Richtungen bestmöglich, um für sie die beste Entscheidung treffen zu können.

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Schwangerschaftskonfliktberatung

Sie sind (un)gewollt schwanger?!

Sie können oder wollen die Schwangerschaft nicht austragen bzw. sie sind sich nicht sicher, ob sie die Schwangerschaft austragen wollen. Die Schwangerschaftskonfliktberatung (auch Paragraph 219 genannt) soll Ihnen helfen, sich zu entscheiden.

Die beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch ist verpflichtend!

Betrachten Sie jedoch diese Beratung nicht als Kontrolle oder Einmischung, sondern als untersrützendes Element in ihrem Entscheidungsprozess.

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Rechtlich betrachtet ist der Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche nach Empfängnis für Sie immer dann straffrei, wenn

  • Sie sich in einer anerkannten Schwangerschaftkonfliktberatungsstelle haben beraten lassen,

  • diese Beratung mindestens drei Tage vor dem Tag des Abbruchs stattfindet und

  • der Schwangerschaftsabbruch von einem Arzt/Ärztin vorgenommen wird.

 

So sieht die Paragraph 219 Beratung aus:
Die Beratung hat die gesetzliche Zielvorgabe, das „ungeborene Leben zu schützen und Sie zum Austragen der Schwangerschaft zu ermutigen“. Die Schwangerschaftkonfliktberatung muss gesetzlich vor einem jeden Schwangerschaftsabbruch erfolgen.

Die Entscheidung für oder gegen die Schwangerschaft bleibt allerdings Ihre alleinige Entscheidung. Es ist nicht Aufgabe der Beraterin oder des Beraters, Sie zu überreden. Die staatlichen Beratungsstellen sind keine Kontrollstellen, die Ihren Abbruchswunsch zu begutachten oder zu genehmigen hat.

Die Beratung wird Ihnen schriftlich bestätigt.

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WICHTIG: Bringen Sie diese Beratungsbescheinigungbitte mit zu Ihrem Termin bei uns. Ohne diese Bescheinigung dürfen wir den Abbruch leider nicht durchführen.
Wenn Sie es wünschen, können sie auch anonym oder gemeinsam mit einer Person Ihres Vertrauens beraten lassen.

 

Im Unterschied zu anderen Arbeitsbereichen, z.B. Sexualtherapie, Sterilisationsberatung usw., zu denen man freiwillig kommt, handelt es sich bei dieser „Paragraph 219“ um eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung.

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Pfeil nach rechts

Für den Schwangerschaftsabbruch selbst benötigen Sie keine ärztlichen Indikation mehr, d.h. Ihre Ärztin muss den Abbruch nicht mehr befürworten.

 

Die Kosten

Der Gesetzgeber sieht die Übernahme der Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch nicht vor, da dieser nicht zu den sogenannten Gesundheitsleistungen gehört.

Es besteht jedoch die Möglichkeit eine sogenannte „Konstenübernahmebescheidung" bei der für Sie zuständigen Krankenkasse zu beantragen. Hier wird ihr verfügbares Einkommen überprüft. Sollte dies unter einem bestimmten Wert liegen werden die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch über uns direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Dies gilt ebenso für Personen im Bezug von Bürgergeld sowie Asylbewerberinnen.

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Wichtig: Die Prüfung seitens der Krankenkassen erfolgt immer unabhängig vom Einkommen Ihres Partners.

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Wie kann ich einen Gesprächstermin vereinbaren?

Sie können telefonisch einen Termin vereinbaren:

Von Montag bis Freitag  8:30 - 17:00 uhr und

Samstag  8:30 - 12:00 uhr

Unsere Telefonnummer lautet 032 221 853 631.

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Sie können aber auch über das Antwortformular unter KONTAKT einen Termin erfragen.

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Unabhängige Informationen erhalten Sie aber auch bei Organisationen wie Pro Familia. Diese Organisation unterstützt Frauen (und Männer) bei der eigenverantwortlichen Familienplanung und bei Themen wie Adoption, Verhütung und ungewollter Schwangerschaft. Auf dieser Seite finden Sie auch weiterführende Links zu Pflegschaft und Adoption. Schauen Sie auf www.profamilia.de

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