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Ungewollt schwanger

ungewollte Schwangerschaft

Wurden Sie unbeabsichtigt oder ungewollt schwanger?

Dann werden Sie mit einer Vielzahl von Fragen konfrontiert. Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass Sie gut über die Entscheidung einer Beendigung der Schwangerschaft nachdenken. Diese Entscheidung liegt immer bei der betroffenen Frau.

 

Wir helfen Ihnen gern, wenn Sie dabei den Wunsch nach Hilfe oder Betreuung haben.

Es kann sehr schwierig sein, eine Entscheidung über Ihre Schwangerschaft zu treffen. Sie müssen in sehr kurzer Zeit überlegen, was Sie wollen. Darum ist es gut, über die bestehenden Möglichkeiten nachzudenken. Je nachdem, wie weit Ihre Schwangerschaft bereits fortgeschritten ist, gibt es die folgenden Möglichkeiten:

  • Selbst aufziehen

  • Abgabe in eine Pflegefamilie

  • Freigabe zur Adoption

  • Schwangerschaftsabbruch 
     

Viele Frauen haben ihre Entscheidung schnell getroffen, andere zweifeln. Das Beste ist, Sie betrachten Ihre Pläne und Gefühle sehr genau, um erst dann die aus Ihrer Sicht die beste Entscheidung zu treffen.

Schwangerschaftskonfliktberatung

Sie sind (un)gewollt schwanger?!

Sie können oder wollen die Schwangerschaft nicht austragen bzw. Sie sind sich nicht sicher, ob Sie die Schwangerschaft austragen wollen. Die Schwangerschaftskonfliktberatung (auch„219-Beratung“ genannt) soll Ihnen helfen, sich zu entscheiden. Betrachten Sie die Beratung bitte als Hilfsangebot und nicht als Kontrolle oder Einmischung.

Rechtlich betrachtet ist der Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche nach Empfängnis für Sie immer dann straffrei, wenn

  • Sie sich an einer gesetzlich vorgeschriebenen Beratung beteiligen,

  • diese Beratung mindestens drei Tage vor dem Tag des Abbruchs stattfindet und

  • der Schwangerschaftsabbruch von einem Arzt/Ärztin vorgenommen wird.

 

So sieht die „219-Beratung“ aus:
Die Beratung hat die gesetzliche Zielvorgabe, das „ungeborene Leben zu schützen und Sie zum Austragen der Schwangerschaft zu ermutigen“. Die Entscheidung für oder gegen die Schwangerschaft bleibt allerdings Ihre alleinige Entscheidung. Es ist nicht Aufgabe der Beraterin oder des Beraters, Sie zu überreden. Sie sind keine Kontrollstelle, die Ihren Abbruchswunsch zu begutachten oder zu genehmigen hat.

Wenn Sie es wünschen, können sie Sie auch anonym beraten.

Die Beratung wird Ihnen schriftlich bestätigt.


Wenn Sie es wünschen, beraten sie Sie auch gemeinsam mit einer Person Ihres Vertrauens. Im Unterschied zu anderen Arbeitsbereichen, z.B. Sexualtherapie, Sterilisationsberatung usw., zu denen man freiwillig kommt, handelt es sich bei dieser „219-Beratung“ um eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung.

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Für den Schwangerschaftsabbruch selbst benötigen Sie keine ärztlichen Indikation mehr, d.h. Ihre Ärztin muss den Abbruch nicht mehr befürworten.

 

Die Kosten

Allerdings wird der Eingriff in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Sie müssen die Kosten selbst tragen. Davon ausgenommen sind Frauen, die über kein Einkommen verfügen oder deren verfügbares Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt, Frauen, die ALG II beziehen oder Asylbewerberinnen sind. In diesen Fällen können Sie – unabhängig vom Einkommens Ihres Partners -einen Kostenübernahme-Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen.

Wie kann ich einen Gesprächstermin vereinbaren?

Sie können telefonisch einen Termin vereinbaren:

Von Montag bis Freitag  8:30 - 17:00 uhr und

Samstag  8:30 - 12:00 uhr

Unsere Telefonnummer lautet 032 221 853 631.

Sie können aber auch über das Antwortformular unter KONTAKT einen Termin erfragen.

Unabhängige Informationen erhalten Sie aber auch bei Organisationen wie Pro Familia. Diese Organisation unterstützt Frauen (und Männer) bei der eigenverantwortlichen Familienplanung und bei Themen wie Adoption, Verhütung und ungewollter Schwangerschaft. Auf dieser Seite finden Sie auch weiterführende Links zu Pflegschaft und Adoption. Schauen Sie auf www.profamilia.de

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